Weitere Entscheidung unten: BFH, 06.09.1994

Rechtsprechung
   BFH, 08.09.1994 - VII R 15/94   

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https://dejure.org/1994,5403
BFH, 08.09.1994 - VII R 15/94 (https://dejure.org/1994,5403)
BFH, Entscheidung vom 08.09.1994 - VII R 15/94 (https://dejure.org/1994,5403)
BFH, Entscheidung vom 08. September 1994 - VII R 15/94 (https://dejure.org/1994,5403)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rüge des Fehlens von Entscheidungsgründen - Tatbestandsmerkmal der Gefährdung von Mandanteninteressen - Verletzung der eigenen Steuererklärungspflichten - Gefährdung der Auftraggeberinteressen - Widerruf der Bestellung zum Steuerberater

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 241
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 23.01.1985 - I R 292/81

    Ausländische Betriebsstätten - Redaktionsaußenstellen - Herausgeber einer

    Auszug aus BFH, 08.09.1994 - VII R 15/94
    Ein Fehlen von Entscheidungsgründen liegt deshalb dann vor, wenn den Beteiligten die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Richtigkeit und Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (BFH-Urteil vom 23. Januar 1985 I R 292/81, BFHE 143, 325, BStBl II 1985, 417).

    Das ist insbesondere der Fall, wenn nicht erkennbar ist, welcher Sachverhalt der Entscheidung zugrunde liegt, oder wenn nicht ersichtlich ist, auf welche rechtlichen Erwägungen sich die Entscheidung stützt (BFHE 143, 325, BStBl II 1985, 417).

  • BFH, 09.02.1977 - I R 136/76

    Zulassungsfreie Revision - Verfahrensrüge - Sachrüge - Würdigung des

    Auszug aus BFH, 08.09.1994 - VII R 15/94
    Unter selbständigen Ansprüchen und selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmitteln sind die eigenständigen Klagegründe und solche Angriffs- und Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bilden (BFH-Beschluß vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351).

    Eine lückenhafte rechtliche Begründung stellt aber keinen Verfahrensmangel i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO dar; das gilt erst recht für die in Form einer Verfahrensrüge vorgetragene Rüge der Verletzung sachlichen Rechts (vgl. BFH in BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351, und BFH-Beschluß vom 9. Juni 1988 VI R 77/86, BFH/NV 1989, 179).

  • BFH, 03.11.1992 - VII R 95/91

    Voraussetzung für den Wiederruf der Bestellung als Steuerberater bei Einstellung

    Auszug aus BFH, 08.09.1994 - VII R 15/94
    Aus diesem pflichtwidrigen Verhalten in eigenen Steuerangelegenheiten sei zu folgern, daß er auch in Steuerangelegenheiten seiner Mandanten die Steuererklärungen nicht oder nicht fristgerecht erstelle, so daß diesen Vermögensschäden durch Schätzungen des Finanzamts (FA) erwachsen könnten, wie sie beim Kläger selbst eingetreten seien (Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 3. November 1992 VII R 95/91, BFH/NV 1993, 624; Urteil des Niedersächsischen FG vom 21. Februar 1990 IV 320/89, Entscheidungen der Finanzgerichte -- EFG -- 1991, 217).

    Daran ändert sich auch dann nichts, wenn die vom FG zur Stützung seiner Rechtsauffassung zitierten Urteile des BFH (BFH/NV 1993, 624) und des Niedersächsischen FG (EFG 1991, 217) -- wie der Kläger vorträgt -- mit dem Streitfall nicht vergleichbar sein sollten.

  • FG Niedersachsen, 21.02.1990 - IV 320/89

    Steuerberatung; Widerruf der Bestellung als Steuerberater infolge

    Auszug aus BFH, 08.09.1994 - VII R 15/94
    Aus diesem pflichtwidrigen Verhalten in eigenen Steuerangelegenheiten sei zu folgern, daß er auch in Steuerangelegenheiten seiner Mandanten die Steuererklärungen nicht oder nicht fristgerecht erstelle, so daß diesen Vermögensschäden durch Schätzungen des Finanzamts (FA) erwachsen könnten, wie sie beim Kläger selbst eingetreten seien (Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 3. November 1992 VII R 95/91, BFH/NV 1993, 624; Urteil des Niedersächsischen FG vom 21. Februar 1990 IV 320/89, Entscheidungen der Finanzgerichte -- EFG -- 1991, 217).

    Daran ändert sich auch dann nichts, wenn die vom FG zur Stützung seiner Rechtsauffassung zitierten Urteile des BFH (BFH/NV 1993, 624) und des Niedersächsischen FG (EFG 1991, 217) -- wie der Kläger vorträgt -- mit dem Streitfall nicht vergleichbar sein sollten.

  • BFH, 22.09.1992 - VII R 43/92

    Widerruf der Bestellung eines in Vermögensverfall geratenen Steuerberaters

    Auszug aus BFH, 08.09.1994 - VII R 15/94
    Eine konkrete Gefährdung der Auftraggeberinteressen (Hinweis auf das Senatsurteil vom 22. September 1992 VII R 43/92, BFHE 169, 286, BStBl II 1993, 203) könne im Streitfall nicht ausgeschlossen werden.
  • BFH, 12.04.1991 - III R 181/90

    Unzulässige Revision wird nicht durch Erfolg gleichzeitig eingelegter

    Auszug aus BFH, 08.09.1994 - VII R 15/94
    Nach der Rechtsprechung des BFH fehlen die Entscheidungsgründe auch dann, wenn das FG einen selbständigen prozessualen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (vgl. BFH- Beschlüsse vom 28. April 1993 II R 123/91, BFH/NV 1994, 46, und vom 12. April 1991 III R 181/90, BFHE 164, 179, BStBl II 1991, 638, m. w. N.).
  • BFH, 12.12.1991 - VII R 81/90

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater/Steuerbevollmächtigter bei Eröffnung

    Auszug aus BFH, 08.09.1994 - VII R 15/94
    Der Kläger hat sich erst mit der Revision auf die Verletzung seiner Grundrechte aus Art. 3 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG berufen und Einwendungen gegen das Senatsurteil vom 12. November 1991 VII R 81/90 (BFHE 166, 304, BStBl II 1992, 309, 311, 312) erhoben, das allerdings nur zur Verfassungsmäßigkeit des § 46 Abs. 2 Nr. 5 StBerG Stellung genommen hat.
  • BFH, 27.05.1988 - V B 82/86

    Anforderungen an die Beschwerdebegründung bei bereits getroffener Entscheidung

    Auszug aus BFH, 08.09.1994 - VII R 15/94
    Eine lückenhafte rechtliche Begründung stellt aber keinen Verfahrensmangel i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO dar; das gilt erst recht für die in Form einer Verfahrensrüge vorgetragene Rüge der Verletzung sachlichen Rechts (vgl. BFH in BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351, und BFH-Beschluß vom 9. Juni 1988 VI R 77/86, BFH/NV 1989, 179).
  • BFH, 28.04.1993 - II R 123/91
    Auszug aus BFH, 08.09.1994 - VII R 15/94
    Nach der Rechtsprechung des BFH fehlen die Entscheidungsgründe auch dann, wenn das FG einen selbständigen prozessualen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (vgl. BFH- Beschlüsse vom 28. April 1993 II R 123/91, BFH/NV 1994, 46, und vom 12. April 1991 III R 181/90, BFHE 164, 179, BStBl II 1991, 638, m. w. N.).
  • BFH, 09.06.1988 - VI R 77/86

    Nichtigkeit der Anordnung einer Lohnsteuer-Außenprüfung

    Auszug aus BFH, 08.09.1994 - VII R 15/94
    Eine lückenhafte rechtliche Begründung stellt aber keinen Verfahrensmangel i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO dar; das gilt erst recht für die in Form einer Verfahrensrüge vorgetragene Rüge der Verletzung sachlichen Rechts (vgl. BFH in BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351, und BFH-Beschluß vom 9. Juni 1988 VI R 77/86, BFH/NV 1989, 179).
  • BFH, 19.01.1993 - VII R 121/92

    Unzureichende Begründung des Widerrufstatbestands

  • BFH, 31.05.2005 - VII R 62/04

    Unbilligkeit der Vollstreckung; Ratenzahlung

    Eine nur lückenhafte rechtliche Begründung stellt indes keinen solchen Verfahrensmangel dar (vgl. BFH-Entscheidungen vom 8. September 1994 VII R 15/94, BFH/NV 1995, 241; vom 14. Dezember 1994 IV R 28/94, BFH/NV 1995, 797, sowie vom 24. Juli 1996 I R 74/95, BFHE 181, 410, BStBl II 1997, 132, m.w.N.).
  • BFH, 24.07.1996 - I R 74/95

    Grenzzone bei Grenzgängern

    Eine lückenhafte rechtliche Begründung - sollte sie vorliegen - stellt keinen Verfahrensmangel i. S. des § 119 Nr. 6 FGO dar (vgl. z. B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. September 1994 VII R 15/94, BFH/NV 1995, 241; vom 14. Dezember 1994 IV R 28/94, BFH/NV 1995, 797; vom 20. Februar 1995 II R 50/94, BFH/NV 1995, 812; vgl. z. B. auch Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 119 Rdnr. 24, m. w. N.).
  • BFH, 04.04.1996 - VII R 10/96

    Fehlen der Entscheidungsgründe bei Übergehen eines selbständigen prozessualen

    Verfahrensmängel i. S. des § 116 Abs. 1 FGO sind jedoch nur dann ordnungsgemäß gerügt, wenn die zur Begründung vorgetragenen Tatsachen, ihre Richtigkeit unterstellt, die Mängel ergeben, d. h., wenn sie schlüssig vorgetragen sind (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Januar 1993 VII R 121/92, BFH/NV 1994, 40, m. w. N., und vom 8. September 1994 VII R 15/94, BFH/NV 1995, 241).

    Eine lückenhafte rechtliche Begründung hinsichtlich des Vorliegens einzelner Tatbestandsmerkmale stellt aber keinen Verfahrensmangel i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO dar; das gilt erst recht für die in Form einer Verfahrensrüge vorgetragene Rüge der Verletzung sachlichen Rechts (vgl. BFH in BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351, BFH-Beschlüsse vom 9. Juni 1988 VI R 77/86, BFH/NV 1989, 179, und in BFH/NV 1995, 241).

  • BFH, 02.10.2001 - IX R 25/99

    Steuerbegünstigung - Einkünften aus Vermietung und Verpachtung -

    Unter selbständigen Ansprüchen und selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmitteln sind die eigenständigen Klagegründe und solche Angriffs- und Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bilden (BFH-Beschluss vom 8. September 1994 VII R 15/94, BFH/NV 1995, 241, zu 2. a).
  • BFH, 17.07.2000 - IX R 66/99

    Anforderungen an die Begründung eines Urteils (§ 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO )

    Unter selbständigen Ansprüchen und selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmitteln sind die eigenständigen Klagegründe und solche Angriffs- und Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bilden (BFH-Beschluss vom 8. September 1994 VII R 15/94, BFH/NV 1995, 241, zu 2. a).
  • BFH, 15.03.2000 - VII R 60/99

    Fehlen von Entscheidungsgründen

    Dies ist dann der Fall, wenn das FG seine Entscheidung überhaupt nicht begründet oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat, mithin das Urteil bezüglich eines wesentlichen Streitpunktes nicht mit Gründen versehen ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 24. August 1998 VII R 95/97, BFH/NV 1999, 332, und vom 8. September 1994 VII R 15/94, BFH/NV 1995, 241).
  • BFH, 13.07.1995 - III R 187/94

    Mitwirkung des Berichterstatters und des Mitberichterstatters bei Beschluss

    Ein derartiger Verfahrensmangel liegt nur vor, wenn den Beteiligten die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung zu überprüfen, weil das FG sie überhaupt nicht begründet hat oder weil es ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (Senatsbeschluß vom 12. April 1991 III R 181/90, BFHE 164, 179, BStBl II 1991, 638; Beschluß des BFH vom 8. September 1994 VII R 15/94, BFH/NV 1995, 241).
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Rechtsprechung
   BFH, 06.09.1994 - IV R 15/94   

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https://dejure.org/1994,12662
BFH, 06.09.1994 - IV R 15/94 (https://dejure.org/1994,12662)
BFH, Entscheidung vom 06.09.1994 - IV R 15/94 (https://dejure.org/1994,12662)
BFH, Entscheidung vom 06. September 1994 - IV R 15/94 (https://dejure.org/1994,12662)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 241
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 03.02.1993 - IV R 4/92

    Fehlen der Entscheidungsgründe bei Übergehen eines selbständigen Anspruchs oder

    Auszug aus BFH, 06.09.1994 - IV R 15/94
    Das ist insbesondere der Fall, wenn jegliche Begründung fehlt und wenn nicht erkennbar ist, welcher Sachverhalt der Entscheidung zugrunde liegt, oder wenn nicht ersichtlich ist, auf welche rechtliche Überlegung sich die Entscheidung stützt (vgl. Senatsurteil vom 3. Februar 1993 IV R 4/92, BFH/NV 1994, 42, sowie zu § 119 Nr. 6 FGO BFH-Urteil vom 23. Januar 1985 I R 292/81, BFHE 143, 325, BStBl II 1985, 417).

    Auch liegt ein Verfahrensmangel i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO nicht schon dann vor, wenn sich das Gericht nicht ausdrücklich zu einer bestimmten Frage äußert, aber erkennbar ist, welche Überlegungen für seine Entscheidung maßgeblich waren (Senatsurteil in BFH/NV 1994, 42 m. w. N.).

    Zudem muß das selbständige Angriffs- oder Verteidigungsmittel vor dem FG geltend gemacht worden sein; denn eine zulassungsfreie Revision kann auch nicht dadurch erreicht werden, daß mit einer in die Form einer Verfahrensrüge gekleideten sach lichen Rüge die Würdigung des Sachverhalts durch das FG angegriffen wird (Senatsurteil in BFH/NV 1994, 42).

  • BFH, 15.10.1987 - IV R 66/86

    Betriebsaufgabe eines verpachteten land- und forstwirtschafltlichen Betriebes

    Auszug aus BFH, 06.09.1994 - IV R 15/94
    Dagegen stellt die Rüge des Klägers, das FG habe das sachliche Recht falsch angewandt, insbesondere das Senatsurteil vom 15. Oktober 1983 IV R 66/86 (BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260) falsch interpretiert, keinen wesentlichen Verfahrensmangel dar (BFH-Beschluß vom 2. Juli 1986 IX R 166/85, BFH/NV 1987, 38).
  • BFH, 23.01.1985 - I R 292/81

    Ausländische Betriebsstätten - Redaktionsaußenstellen - Herausgeber einer

    Auszug aus BFH, 06.09.1994 - IV R 15/94
    Das ist insbesondere der Fall, wenn jegliche Begründung fehlt und wenn nicht erkennbar ist, welcher Sachverhalt der Entscheidung zugrunde liegt, oder wenn nicht ersichtlich ist, auf welche rechtliche Überlegung sich die Entscheidung stützt (vgl. Senatsurteil vom 3. Februar 1993 IV R 4/92, BFH/NV 1994, 42, sowie zu § 119 Nr. 6 FGO BFH-Urteil vom 23. Januar 1985 I R 292/81, BFHE 143, 325, BStBl II 1985, 417).
  • BFH, 12.04.1991 - III R 181/90

    Unzulässige Revision wird nicht durch Erfolg gleichzeitig eingelegter

    Auszug aus BFH, 06.09.1994 - IV R 15/94
    Die Entscheidungsgründe fehlen auch dann, wenn das FG einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (BFH-Beschluß vom 12. April 1991 III R 181/90, BFHE 164, 179, BStBl II 1991, 638), ferner wenn die Entscheidungsgründe nur aus inhaltsleeren Floskeln bestehen (BFH-Beschluß vom 19. Oktober 1993 VII R 29/93, BFH/NV 1994, 564).
  • BFH, 21.04.1986 - IV R 190/85

    Zulassungsfreie Revision - Rüge von Verfahrensmängeln - Schlüssiger Vortrag -

    Auszug aus BFH, 06.09.1994 - IV R 15/94
    Ein solcher Verfahrensmangel ist nur dann schlüssig gerügt, wenn die zu seiner Begründung vorgetragenen Tatsachen -- ihre Richtigkeit unterstellt -- einen der in § 116 Abs. 1 FGO genannten Mängel ergeben (Senatsbeschluß vom 21. April 1986 IV R 190/85, BFHE 146, 357, BStBl II 1986, 568).
  • BFH, 02.07.1986 - IX R 166/85

    Zulassung zur Einlegung der Revision bei Vorliegen von Verfahrensmängeln

    Auszug aus BFH, 06.09.1994 - IV R 15/94
    Dagegen stellt die Rüge des Klägers, das FG habe das sachliche Recht falsch angewandt, insbesondere das Senatsurteil vom 15. Oktober 1983 IV R 66/86 (BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260) falsch interpretiert, keinen wesentlichen Verfahrensmangel dar (BFH-Beschluß vom 2. Juli 1986 IX R 166/85, BFH/NV 1987, 38).
  • BFH, 19.10.1993 - VII R 29/93

    Nichtbestehen einer Steuerberaterprüfung

    Auszug aus BFH, 06.09.1994 - IV R 15/94
    Die Entscheidungsgründe fehlen auch dann, wenn das FG einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (BFH-Beschluß vom 12. April 1991 III R 181/90, BFHE 164, 179, BStBl II 1991, 638), ferner wenn die Entscheidungsgründe nur aus inhaltsleeren Floskeln bestehen (BFH-Beschluß vom 19. Oktober 1993 VII R 29/93, BFH/NV 1994, 564).
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